Wieder einmal ist dieses Urteil mit Anfi del Mar verbunden, dieses Mal in Bezug auf die Frage nach den Hinterlegungen, die von den Timesharing-Resorts innerhalb des dreimonatigen Zeitraum nach Vertragsunterzeichnung kassiert werden. In seinem Urteil hat der höchstrangige Gerichtshof Spaniens erläutert, dass jegliche Zahlung von Hinterlegungen, selbst wenn sie an eine dritte Partei oder einen Treuhänder gezahlt wird, für widerrechtlich erklärt wird. Dieser spezielle Sachverhalt markiert das Ende eines langjährigen Kampfes zwischen den Gerichten und den Timesharing-Resorts, in dem laut den Richtern dieses Treuhänderverfahren das Gesetz zum Gespött macht und lediglich eine einfache Methode ist, um das Käuferschutzgesetz zu umgehen. Das Gesetz des Obersten Gerichtshofes schafft einen weiteren Präzedenzfall, welcher mit Sicherheit tausenden falschinformierten Timesharing-Abnehmern helfen wird, die während der obligatorischen Bedenkzeitsphase Geld für ihr Timesharing gezahlt haben.
Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichtshofes und freuen uns auf den industriellen Wandel, den diese mit sich bringen wird.
Sollten Sie ebenfalls Anzahlungen geleistet haben, als Sie Ihre Timesharing-Woche erworben haben, kontaktieren Sie uns noch heute! Ihnen könnte eine komplette Rückzahlung zustehen.