Nein, kein Fehler, Canarian Legal Alliance hat einen weiteren Sieg vor dem Obersten Gerichtshof, dieses Mal gegen Palm Oasis in Gran Canaria, errungen.
In diesem Fall hatte der Klient für sein Timesharing innerhalb der Abkühlungsphase Geld gezahlt. Nach dem spanischen Timesharing-Gesetz gibt es in solchen Fällen keine Verjährung.
Mit dieser Entscheidung bestätigt der Oberste Gerichtshof ein weiteres Mal, was er bereits mehr als deutlich gemacht hatte: Geldzahlungen innerhalb der Abkühlungsphase sind unter allen Umständen illegal.
Die Vorinstanzen haben auf diesen eindeutigen Standpunkt reagiert, so dass jegliche Timesharing-Resorts und –Unternehmen inzwischen eingesehen haben sollten, dass die Abkühlungsphase den Kunden die Möglichkeit zur Reflexion geben soll und sie ohne jeglichem Druck entscheiden können, wie sie mit ihrem Kauf verfahren möchten.
Wenn auch SIE ein Timesharing besitzen und Ihnen gesagt wurde, dass es an Ihre Kinder übergehen wird, dann KONTAKTIEREN SIE UNS noch heute bezüglich einer KOSTENLOSEN UND UNVERBINDLICHEN Beratung.