Wir sind begeistert, unseren Klienten mitzuteilen, dass insgesamt 9 unserer Fälle zur Überprüfung vom Obersten spanischen Gerichtshof in Madrid angenommen wurden.
Diese großartigen Neuigkeiten wurden durch zwei kürzlich getroffene Rechtsprechungen des Obersten Gerichtshofes ermöglicht, welche beide von unserer Anwaltskanzlei durchgesetzt wurden. Die angeordneten richterlichen Präzedenzfälle betreffen den Verkauf von Timesharing Objekten unter gewissen Voraussetzungen, insbesondere bei Vereinbarungen mit einer Laufzeit von über 50 Jahren und Verträgen, welche eine sogenannte „Floating Woche“ beinhalten. Der Oberste Gerichtshof von Madrid ist keine dritte Instanz und akzeptiert für gewöhnlich nur eine sehr begrenzte Anzahl an Fällen zu sehr speziellen Themen. Wir freuen uns für alle beteiligten Familien, denen die verdiente Aufmerksamkeit in den jeweiligen Fällen zusteht. Wir hoffen, dass durch diese Fälle weitere Präzedenzfälle wirksam in Kraft treten, welche dem spanischen Timesharing Verbraucher europaweit zu Gute kommen werden. Wir erwarten mit Begeisterung die Entscheidung des Obersten Gerichtes.