Und WIEDER haben wir einen fantastischen Sieg vor dem Landgericht errungen – dieses Mal für unsere schwedischen Klienten.
Das Langericht Nr. 5 hat die Klage unserer Mandanten gegen Anfi ABGESCHLOSSEN und ihnen 36.722€ PLUS VERZUGSZINSEN PLUS RECHTSKOSTEN zugesprochen – 15.000€ MEHR, als sie ursprünglich gezahlt hatten!!! – WAS FÜR EIN FANTASTISCHES ERGEBNIS!!!
Unsere Klienten haben ihre Klage gegen Anfi vor dem Gericht erster Instanz SBT 5 gewonnen, als der Richter den Anfi-Vertrag unserer Klienten für null und nichtig erklärte und eine VOLLE RÜCKZAHLUNG von 15.372 € forderte.
Wie zu erwarten war, legte Anfi gegen diese Entscheidung Berufung ein……Aber das taten wir auch………
Bei der Urteilsverkündung nahm der Richter des Gerichts erster Instanz keinen Bezug auf die Tatsache, dass Anfi innerhalb der gesetzlichen Bedenkzeit eine Anzahlung von unseren Klienten entgegengenommen hatte – was sowohl rechtswidrig, als auch in DOPPELTER Höhe rückzahlbar ist……..
Wie wir bereits berichtet haben, passiert dies manchmal, und wie bereits berichtet, wird es IMMER vom Landgericht behoben.
Wie erwartet hat das Landgericht Nr. 5 die Berufung von Anfi vollständig zurückgewiesen und den vom erstinstanzlichen Gericht zuerkannten Betrag korrigiert, indem er weitere 21.350 € als Entschädigung für die innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist unrechtmäßig geleisteten Anzahlungen hinzufügte, so dass sich der den Klienten zuerkannte Betrag auf 36.722 € beläuft – 15.000 € MEHR, als sie ursprünglich gezahlt hatten!!!.
Nach den jüngsten Ereignissen wird CLA diese Beträge nun vor dem Handelsgericht eintreiben.
Herzlichen Glückwunsch an unsere schwedischen Klienten, sowie an unsere Schadensberaterin Kathrine Nilsen und unsere Anwältinnen Eva Gutiérrez und Cristina Batista.