Heute freuen wir uns, mit EINEM ANDEREN Anfi-Sieg in die Woche zu starten. Diesmal für unsere Schweizer Klienten.
Das Gericht erster Instanz SBT3 hat erneut eindeutig zu Gunsten unserer Mandanten entschieden, indem es den Vertrag mit Anfi für nichtig erklärt und 44.570€ PLUS VERZUGSZINSEN, PLUS RECHTSKOSTEN anordnete.
Bei der Urteilsverkündung ordnete der Richter die Rückzahlung von 30,082 € für die auf den Verträgen gezahlten Beträge PLUS ZUSÄTZLICHE 14,488 € für rechtswidrig eingezogen Anzahlungen innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist an, was unseren Klienten einen Gesamtbetrag von 44,570 € PLUS VERZUGSZINSEN, PLUS RECHTSKOSTEN ergibt .
Natürlich erwarten wir voll und ganz, dass Anfi gegen diese Entscheidung Berufung einlegt und natürlich erwarten wir voll und ganz, dass diese Berufung scheitern wird…….
In der Zwischenzeit wird CLA daher bei Gericht eine vorläufige Vollstreckung dieser Gelder beantragen. Dies wird Anfi zwingen, den gewonnen Betrag beim Gericht zu hinterlegen und und dieser somit für unsere Klienten gesichert ist, bis das Urteil vom Oberen Gericht bestätigt wird.
Wir gratulieren unseren Schweizer Mandanten und unserer Rechtsberaterin Eva Richter unseren Anwalt Oscar Salvador Santana Gonzalez.