Heute freuen wir uns, die Woche mit einem weiteren Marriott-Sieg beginnen zu können.
Erneut hat der Richter des erstinstanzlichen Gerichts Nr. 3 Marbella den Vertrag unseres deutschen Klienten mit MVCI Management und MVCI Holidays für null und nichtig erklärt und die Rückzahlung von 28.352 € PLUS VERZUGSZINSEN angeordnet.
In Übereinstimmung mit dem Präzedenzfall des Obersten Gerichtshofs in Bezug auf Timesharing-Verträge war der Richter klar und präzise und erklärte den Vertrag für null und nichtig.
Wir freuen uns auf weitere zukünftige Siege für unsere Marriott-Klienten.
Und wieder einmal herzlichen Glückwunsch an unsere deutschen Mandanten sowie an unsere Rechtsberaterin Eva Richter und unsere Anwälte Eva Gutiérrez und Cristina Batista.