DER OBERE GERICHTSHOF ERKLÄRT DEN ANFI-VERTRAG FÜR NICHTIG UND VERURTEILT ANFI, DEN DOPPELTEN KAUFPREIS ZURÜCK ZU ZAHLEN.
Der Fünfte Obere Gerichtshof von las Palmas hat einen von den Anfi-Verträgen unserer Kunden als NICHTIG ERKLÄRT. Dabei hat er sich auf einen Gerichtsbeschluss eines diesjährigen Urteils des Obersten Gerichtshofs berufen, das auf alle Timeshare Resorts in Spanien anwendbar ist.
Das Urteil erklärt, dass die Timeshare-Verträge über Flexible Ferienwochen (floating weeks) illegal sind, das bedeutet, dass der Haupteil und somit der wichtigste Teil des Vertrags nicht festgelegt wurde.
Das Urteil befasst sich unter anderem tiefgehend mit dem Verbot Anzahlungen anzunehmen, innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsunterzeichnung, auch wenn die Zahlung an einen Treuhändler ging. Die Richter blieben ihrem anfänglichen Standpunkt treu, als sie es für rechtswidrig erklärten und Anfi zu einer Rückzahlung in Höhe des doppelten Kaufpreises, um eine Entschädigung im Sinne der Timeshare Richtlinien zu erzielen.
Unser britischer Klient wird nun die doppelte Höhe des gezahlten Kaufpreises inklusive Zinsen, im Wert von 33.000€, erhalten.