Der Dritte Gerichtshof von Las Palmas hat einen Antrag auf erneute Überprüfung eines früheren Urteils abgelehnt, bei dem einer der Verträge für nichtig erklärt wurde und Anfi außerdem unseren Klienten mit dem vollen Kaufpreis entschädigen musste.
Das gefällte Urteil war zusammen mit vielen anderen, die Folge von zwei kürzlich beschlossenen Gerichtsentscheidungen des Obersten Gerichts bei denen unsere Kanzlei gegen Anfi klagte. Die erlangte Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofs hat nun eine essentielle Grundlage geschaffen, die es den meisten Timeshare-Besitzern ermöglicht ebenfalls eine Entschädigung wegen des Verkaufs falscher Vertrage zu erlangen. Dabei handelt es ich nicht nur um die Besitzer von Anfi-Anteilen, sondern um alle Besitzer eines spanischen Timeshare Vertrags, der für eine maximale Vertragsdauer von 50 Jahren ausgelegt wurde oder dessen Vertrag Flexible Wochen (floating weeks) beinhaltet.
Als Folge dieser Klagewelle, die auf dem widerrechtlichen Verkauf von Anfi-Verträgen beruht, hat das Unternehmen nun selbst, in einem letzten Versuch, eine Entschädigung für die Wochen gefordert, die die Kläger während ihrer Mitgliedschaft in Anspruch genommen haben. Es war die letzte Hoffnung von Anfi del Mar, dass sie durch die beantragten Entschädigungszahlungen, (die in der Höhe von einer 5 Sterne Unterkunft angesetzt wurde und auf die gesamten Ferienwochen der Klienten hochgerechnet werden sollte), die entstanden Urteilskosten tilgen könnten.
Anfis Antrag auf Klärung war nicht nur unglaublich arrogant, da sie vorgaben die Lage besser als der Oberste Gerichtshof einschätzen zu können, sondern zudem auch eine eklatante Missachtung gegenüber den Anfi-Kunden, die bereits sehr hohe jährliche Wartungsgebühren und Unterkunftskosten während ihrer Mitgliedschaft hatten zahlen müssen.
Wir sind daher stolz Ihnen mitteilen zu können, dass der Gerichtshof den Antrag auf Klärung, als auch den Antrag auf Entschädigungszahlungen durch die Klienten, abgelehnt hat.
Sind Sie ein Besitzer von Anfi-Anteilen und denken Sie, dass Ihnen eine widerrechtliche Mitgliedschaft verkauft wurde? Dann setzten Sie sich mit uns in Kontakt für eine kostenfreie Beratung, um herauszufinden ob sie einen Klageanspruch haben.