Basierend auf der Tatsache, dass ihr Vertrag für eine Laufzeit von mehr als 50 Jahren abgeschlossen worden war, sind die Richter zu einer Entscheidung gekommen, welche die zahlreichen Urteile bestätig, die sie bereits in dieser Sache getroffen hatten.
Hierbei handelt es sich um weiteres maßgebliches Urteil, da die Richter den Transferwert eines früheren Timesharing-Besitzes in ihre Berechnungen des endgültigen Anschaffungspreises mit einbezogen, als sie die Höhe der Entschädigungssumme für unsere Klienten ermittelten.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Urteils ist, dass der Oberste Gerichtshof, welcher die höchste Justizbehörde Spaniens ist, erst zum zweiten Mal überhaupt angeordnet hat, dass das Resort die von unseren Klienten getätigte Anzahlung in doppelter Höhe zurückzahlen muss, da die Annahme von Geldern aus jeglichen Gründen und bei Zahlung an wen auch immer innerhalb der sogenannten „Abkühlungsphase“ illegal ist.
Dieses Urteil scheint die entstandene Auffassung des Obersten Gerichtshofes erneut zu bekräftigen, dass bei Verstoß gegen diese Regelung Strafmaßnahmen angebracht sind.
Der Oberste Gerichtshof hat unseren Klienten mehr als 51.000€, ZUZÜGLICH Anwaltskosten, zugesprochen – beinahe das Doppelte des ursprünglichen Anschaffungspreises.
Wenn auch Sie nach dem Kauf Ihres Timesharings dazu gebracht wurden, innerhalb der Abkühlungsphase Geld aus irgendeinem Grund an irgendjemanden zu zahlen, dann KONTAKTIEREN SIE UNS NOCH HEUTE für eine KOSTENLOSE Einschätzung. Sie KÖNNEN Ihr Geld zurückbekommen.