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Ein starker Start des Obersten Gerichtshofes in das Jahr 2016

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Das höchstrangige Gericht in Spanien hat ein weiteres Mal zu Gunsten eines unserer Klienten im Rechtsstreit gegen Anfi geurteilt und damit untermauert, dass jegliche Anzahlungen für einen Timesharing-Vertrag, selbst wenn sie an eine dritte Person oder einen Treuhänder gezahlt werden, als illegal angesehen werden.

 

Mit diesem Beschluss festigt der Oberste Gerichtshof ein früheres Urteil, das letztes Jahr erlassen wurde, und erklärt weiterhin, dass das Verbot der Entgegennahme von Anzahlungen auf den Schutz der Konsumenten und deren Recht auf Reflexion während der Kündigungsfrist zielt.

Unsere Klienten werden mehr als 10.000€, zuzüglich Zinsen und Gerichtskosten, erhalten.

Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts und erwarten, dass viele weitere folgen werden.

Sollten Sie eine Anzahlung beim Erwerb Ihrer Timesharing-Woche geleistet haben wenden Sie sich noch heute an uns! Ihnen könnte eine komplette Rückzahlung zustehen.  

Februar 1, 2016

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