Wir sind begeistert, Ihnen von unserem neuesten Sieg eines unserer englischen Klienten gegen CLUB LA COSTA berichten zu können. Die erste Instanz, Gerichtssaal Nummer 4 von Malaga hat wieder einmal einen Timesharevertrag nichtig erklärt, der gemäß des Amtsrichters unter Gesetzeswidrigkeit unterzeichnet worden war.
Unter Berufung des erst kürzlich erlassenen Rechtsspruches des Obersten Gerichtshofes, des gesetzten Präzedenzfalles, bestätigt dieses Urteil die Rechtswidrigkeit von „Verträgen auf Lebenszeit“ mit der Begründung, dass Verträge eine Maximallaufzeit von 50 Jahren haben dürfen.
In diesem Rechtspruch verlangt der Richter von Club La Costa die Rückzahlung des Kaufpreises, der gezahlten Instandhaltungskosten plus angefallene Zinsen an unseren Klienten.
Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um unseren Klienten und dem gesamten Rechtsteam zu diesem großartigen Erfolg zu gratulieren!
Sollten Sie mehr über dieses Urteil erfahren wollen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.