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EUROPEAN COAST & SUN HOLIDAYS MUSS DAS DOPPELTE DER ANZAHLUNG ZAHLEN!

Canarian Legal Alliance ist stolz darauf, mit Ihnen den neuen Sieg gegen European Coast & Sun Holidays SL teilen zu können.

Der Richter des Gerichts der Ersten Instanz nº 5 in Tenerife hat den Vertrag unserer Kunden für null und nichtig erklärt, mit der Begründung das im Vertrag keine spezifische Dauer und Laufzeit angegeben wurde. Ein Timeshare-Vertrag ist gültig, wenn die Laufzeit nicht länger als 50 Jahre ist und dieses muss klar und deutlich detailliert werden.

Der Richter hat European Coast & Sun Holidays zur doppelten Rückgabe der Anzahlung veruteilt, welche in der Widerrufsfrist bezahlt wurden.

Unsere Kunden werden, 15.036,00€ plus 16.800,00€, welche das Doppelte der Anzahlung ist, plus den legalen Zinssatz, erhalten.

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH an unsere Kunden, sowie an unsere Rechtsabteilung die an diesem Prozess beteiligt waren.

WENN SIE EINE ANZAHLUNG IN DER WIDERRUFSFRIST GELEISTET HABEN, KONTAKTIEREN SIE UNS FÜR EINE KOSTENLOSE BERATUNG UND LASSEN SIE PRÜFEN, OB SIE EIN ANRECHT AUF RÜCKGABE IHRES GELDES HABEN.

 

Oktober 19, 2017

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