Graciliano Afonso 18 , 35120, Arguineguin, Mogan Las Palmas
+34 928 185 028

GERICHTSSIEG GEGEN SILVERPOINT

Silverpoint-(Tho)-1

Heute wurde ein weiteres Mal unter Beweis gestellt, wie sehr sich die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes auf die Urteilsfindung der Vorinstanzen auswirken. Der Gerichtshof der Ersten Instanz  in Arona, Teneriffa, hat zugunsten unseres Klienten, und somit gegen Silverpoint, geurteilt, da der Vertrag für eine Laufzeit von mehr als 50 Jahren abgeschlossen worden war. Der Oberste Gerichtshof hatte diesbezüglich bereits zahlreiche Male geurteilt und auch in dem Fall folgt das Urteil diesem Beispiel.

 

In diesem speziellen Fall hat der Gerichtshof noch weitere Unregelmäßigkeiten im Vertrag gefunden, und infolgedessen den Vertrag für nichtig erklärt und den Kunden 25.000€ zugesprochen, worin die Unterhaltskosten enthalten, sowie die Rückzahlung aller Gerichtskosten.

 

Desweiteren hat der Gerichtshof maßgeblich festgestellt, dass Silverpoint auch für die Verträge von Resort Properties verantwortlich ist.

 

Unser Dank geht an unsere Klienten, die ihr Vertrauen in uns gesetzt haben und viel Geduld hatten. Natürlich möchten wir auch unserem Rechtsteam ein weiteres Mal gratulieren, denen wir diese großartigen Erfolge verdanken.

 

Auch Sie können Vorteile aus unseren Erfolgen in der jüngsten Rechtsgeschichte ziehen! Legen Sie Ihren Fall in die Hände des erfahrensten Teams an Anwälten in der Streitsache Timesharing. Rufen Sie uns bezüglich einer kostenlosen Beratung an!

 

August 1, 2016

Leave a reply