Das Obere Gericht Nr. 5 entscheidet erneut gegen Anfi, indem es die Verträge unserer Klienten für null und nichtig erklärt und ihnen, abgesehen vom Kaufpreis, eine Entschädigung für den Verstoß der Annahme der Anzahlung, während der Bedenkzeit, gewährt.
Unsere Klienten erhalten über 54.000 € zuzüglich der gesetzlichen Zinsen.
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