Wir freuen uns, Ihnen heute einige sehr wichtige Neuigkeiten vom Oberen Gerichts in Mallorca mitteilen zu können.
Im März letzten Jahres verloren unsere deutschen Klienten ihre Klage gegen MVCI Holidays und MVCI Management. Zu unserer Überraschung und in direktem Widerspruch zur Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs entschied der Richter des Gerichts erster Instanz 18 auf Mallorca zu Gunsten von Marriott und berief sich dabei auf eine Regelung, die er so interpretierte, dass Marriott seine „bereits bestehenden Verträge“ weiterführen und weiterhin flexibel Wochen und auf unbestimmte Zeit verkaufen darf.
NATÜRLICH HABEN WIR GEGEN DIESE ENTSCHEIDUNG BERUFUNG EINGELEGT.
Die Bestimmungen über „Floating Weeks“ und „In-Perpetuity Weeks“ sind vom Obersten Gerichtshof eindeutig festgelegt worden, so dass wir diese Entscheidung natürlich angefochten haben.
Heute freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Obere Gericht Nr. 3 auf Mallorca zu unseren Gunsten entschieden und bestätigt hat, dass die Verträge unserer Mandanten mit MVCI Holidays und MVCI Management für null und nichtig erklärt werden sollen und eine VOLLSTÄNDIGE RÜCKERSTATTUNG zu leisten ist.
Beide Verträge unserer Klienten wurden für null und nichtig erklärt, und bei der Urteilsverkündung erklärte der Richter, dass unsere deutschen Klienten eine VOLLSTÄNDIGE RÜCKERSTATTUNG PLUS das DOPPELTE DER ANZAHLUNGEN IN HÖHE VON 36.826€ PLUS VERZUGSZINSEN UND RECHTSKOSTEN erhalten sollen – WAS FÜR EIN FANTASTISCHES ERGEBNIS!
Und auf neue herzliche Glückwünsche an unsere deutschen Klienten und an unsere Beraterin Evi Richter und unsere Anwältinnen Eva Gutiérrez und Cristina Batista.
Dieses Urteil schafft absolute Klarheit für alle erstinstanzlichen Richter, die sich über einige der festgelegten Rechtsfragen noch im Unklaren waren.
Als Europas führende und erfolgreichste Prozessanwälte für Timesharing freuen wir uns darauf, Ihnen weitere Marriott-Siege zu präsentieren.