Mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofes….
Canarian Legal Alliance ist stolz verkünden zu können, dass der Oberste Gerichtshof zum zweiten Mal in dieser Woche zu Gunsten eines unserer Klienten geurteilt hat!
In diesem Urteilsspruch haben die Richter erneut ihre vorherigen Entscheidungen bestätigt, dass jegliche Zahlungen während der Bedenkfrist widerrechtlich sind, selbst wenn sie nicht direkt vom Resort, sondern einer dritten Partei entgegengenommen wurden.
Timesharing-Resorts setzen für gewöhnlich „Treuhänder“ zur Entgegennahme der Zahlungen ein, um so das Verbraucherschutzgesetz zu umgehen.
Der Oberste Gerichtshof erklärte dabei aber auch sehr deutlich, dass es bei diesem Verbot nicht einfach nur darum ginge, den Timesharing-Resorts für mehrere Wochen ihr Geld vorzuenthalten, sondern darum, dass die Kunden nicht unter Druck stehen und unbeschwert über ihren Kauf nachdenken können, in dem Wissen, dass eine Annullierung einfach und kostenlos ist.
Von daher ist es bedeutungslos, wer das Geld erhält, welches innerhalb der Bedenkfrist gezahlt wird.
Es sollte schlicht und einfach keine Zahlung stattfinden.
Die Bedenkfrist wird gewöhnlich über zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung angesetzt, aber in den meisten Fällen kann sie bis auf drei Monate verlängert werden! Wenn Sie also innerhalb der ersten drei Monate etwas für Ihren Timesharing-Vertrag bezahlt haben, hat Ihr Timesharing-Resort höchstwahrscheinlich gegen das Gesetz verstoßen.
KONTAKTIEREN SIE UNS JETZT um eine kostenlose Beratung zu den Möglichkeiten, wie Sie Ihr Geld zurückerhalten können, zu bekommen!