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ANFI-BERUFUNG ABGELEHNT URTEIL VOM LANDGERICHT BESTÄTIGT 109.888€

Heute freuen wir uns, Ihnen einen weiteren FANTASTISCHEN Sieg vom Landgericht mitteilen zu können.

In diesem Fall können sich unsere schwedischen Klienten freuen, denn das Landgericht Sektion Nr. 5 hat ihre Klage gegen Anfi abgeschlossen und ihnen satte 109.888 € PLUS ZINSEN PLUS GERICHTSKOSTEN zugesprochen.

Wie in vielen anderen Anfi-Fällen haben unsere Klienten ihre Klage gegen Anfi vor dem Gericht Erster Instanz SBT 2 gewonnen, nachdem der Richter den Vertrag unserer Klienten mit Anfi für null und nichtig erklärt und die Rückzahlung von 83.429 € PLUS ZINSEN angeordnet hatte.

Natürlich legte Anfi gegen diese Entscheidung Berufung ein……, aber auch wir haben es in diesem Fall getan………..

Bei der Urteilsverkündung sprach das Gericht Erster Instanz nicht von den Anzahlungen, die innerhalb der gesetzlichen Bedenkzeit gezahlt wurden – ein schlichtes Versehen, von dem wir wussten, dass es vom Landgericht korrigiert werden würde, da diese Rechtsfrage vom Obersten Gerichtshof eindeutig geklärt wurde, der gesetzlich festgelegt hat, dass Beträge, die innerhalb dieser Zeit entgegengenommen wurden, in DOPPELTER Höhe zurückgezahlt werden müssen.

Wie erwartet bekamen wir Recht.

Das Landgericht Nr. 5 wies die Berufung von Anfi ab und akzeptierte unsere, wodurch sich der zuvor zugesprochene Betrag von 83.429 € auf 109.888 € PLUS ZINSEN UND GERICHTSKOSTEN erhöhte – eine Steigerung von 26.459 €!!!

Herzlichen Glückwunsch an unsere schwedischen Kunden und an unseren Berater Stefan Johannesen und unsere Anwältin Eva Gutierrez.

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Juli 8, 2021