Canarian Legal Alliance ist stolz darauf, die Woche mit einem Sieg des Gerichts der Ersten Instanz gegen Club La Costa zu beginnen
Der Club la Costa-Vertrag unserer spanischen Klienten wurde vom Richter des Gerichts der Ersten Instanz nº 1 in Fuengirola für null und nichtig erklärt, da er kein greifbares Produkt enthielt, stattdessen Teil eines Punktesystems war.
Nach dem spanischen Timeshare Gestz von 42/98 muss jeder Timeshare-Vertrag eine Reihe von spezifischen Informationen, zu Gunsten der Verbraucher, enthalten.
Unser spanischer Kliente erhält über 30.000 € zuzüglich der gesetzlichen Interessen.
Herzlichen Glückwunsch an unsere Klienten, sowie an das gesamte Rechtsteam der Canarian Legal Alliance. WENN SIE EINE EINSCHÄTZUNG IHRES TIMESHARE-VERTRAGES WÜNSCHEN, KONTAKTIEREN SIE UNS JETZT UND ERHALTEN SIE EINE UNVERBINDLICHE VOLLSTÄNDIGE BEWERTUNG