Mit großem Stolz kann Canarian Legal Alliance den jüngsten Erfolg des Obersten Gerichtshofes bekannt geben. In diesem Fall ist unser Erfolg nicht in Form eines Urteils, sondern in Form der Ablehnung der Berufung von Club La Costa.
Nachdem wir am Oberen Gericht von Fuengirola siegreich abgeschlossen hatten, wurden unsere Klienten darüber informiert, dass Club La Costa Berufung am Obersten Gerichtshof eingelegt hatte, da sie nicht mit den anderen beiden Urteilen einverstanden waren.
Heute können wir bekannt geben, dass der Oberste Gerichtshof die Berufung von Club La Costa abgelehnt hat und sich weigert, ihren Fall zu untersuchen. In der Ablehnung gab der Oberste Gerichtshof folgende Erklärung ab:
Seite 4 Absatz 3
“El interés casacional alegado es inexistente porque la sentencia recurrida resuelve de acuerdo con la doctrina de la sala SSTS n.o 537/2016 de 14 de septiembre, n.o 606/2016 de 6 de octubre, n.o 630/2016 y 632/2016 de 25 de octubre de 2016, y no se justifica ninguna circunstancia que pudiera determinar un cambio jurisprudencial en atención a la reciente doctrina fijada por la sala sobre el problema jurídico planteado”.
“Das angegebene Interesse der Berufung ist nicht vorhanden, da das angefochtene Urteil in Übereinstimmung mit der Doktrine des SSTS-Zimmers Nr. 537/2016 vom 14. September, Nr. 606/2016 vom 6. Oktober, Nr. 630/2016 und Nr. 632/2016 am 25 Oktober 2016 entscheidet, und kein Umstand gerechtfertigt ist, der eine gerichtliche Änderung aufgrund der jüngsten vom Gericht aufgestellten gerichtlichen Doktrine bezüglich des aufgeworfenen rechtlichen Problems bestimmen könnte”
Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Madrid bekräftigt seine Haltung und lehnt diejenigen Timeshare-Resorts ab, die der Meinung sind, dass der Präzedenzfall falsch ist. Das spanische Timeshare-Gesetz von 42/98 dient dem Schutz der Verbraucher, und die Gerichte sind klar, Verstöße gegen diese Gesetze werden nicht toleriert.
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