Wie bereits berichtet, laufen trotz der Liquidation von Silverpoint vor dem Handelsgericht noch Zivilverfahren gegen das Unternehmen vor den Gerichten von Teneriffa. Ziel dieser Zivilverfahren ist es, unsere Klienten aus ihren Timesharing-Verträgen bzw. Und/oder als Anteilseigner einer spanischen Gesellschaft befreien, die von Silverpoint selbst gegründet wurde.
Nach Prüfung des Vertrags unserer norwegischen Klienten hat der Richter des Handelsgerichts Nr. 1 in Santa Cruz de Tenerife diesen für null und nichtig erklärt. Unser Klient ist nun nicht nur von allen Verpflichtungen befreit, sondern hat zudem 147.420€ zugesprochen bekommen, die nun vor dem Handelsgericht geltend gemacht werden. Dieser Betrag stellt nicht nur den Kaufpreis dar, sondern auch die Sanktion für die illegale Anzahlung während der gesetzlichen Bedenkzeit – die nach dem Timesharing-Gesetz strengstens verboten ist. Canarian Legal Alliance vertritt weiterhin aktiv Mandanten vor dem Handelsgericht, um ihre Rechte auf Zahlungen als bestätigte Gläubiger zu wahren.