Obwohl Silverpoint vor dem Handelsgericht liquidiert wird, gibt es immer noch Zivilverfahren gegen das Unternehmen vor den Gerichten auf Teneriffa. Das Ziel dieser Zivilverfahren besteht darin, unsere Klienten von Timesharing-Verträgen und/oder als Anteilseigner innerhalb eines spanischen Unternehmens zu befreien, das von Silverpoint selbst gegründet wurde.
Viele unserer Klienten haben Anteile eines Unternehmens (oder mehrerer Unternehmen) gekauft, weil sie dachten, sie hätten Timesharing-Wochen oder tatsächliche Immobilien erworben. Jetzt finden sie sich in einer äußerst komplexen Situation wieder, in der sie keine wirkliche Kontrolle über ihr eigenes Unternehmen haben, dafür aber alle damit verbundenen Pflichten.
Der Richter Instanz Nr.4 des Gerichts von Arona hat mehrere solcher Verträge, die von einem unserer schwedischen Klienten unterzeichnet wurden, geprüft und sie zusammen mit anderen Timesharing-Verträgen für nichtig erklärt. Unser Mandant ist nun nicht nur von allen Verpflichtungen befreit, sondern hat auch über 650.000€ zugesprochen bekommen, die nun vor dem Handelsgericht eingeklagt werden. Dabei handelt es sich nicht nur um den Kaufpreis, sondern auch um die Entschädigung für die während der Bedenkzeit illegal geleisteten Anzahlungen, die nach dem Timesharing-Gesetz strengstens verboten ist.
Canarian Legal Alliance vertritt aktiv Mandanten vor dem Handelsgericht, um ihre Rechte auf Zahlungen als bestätigte Gläubiger zu wahren.