Canarian Legal Alliance mag es die Wochen mit einem Knall zu beenden und auf dem selben Weg mögen wir auch die Woche so zu STARTEN.
Wir freuen uns, unseren jüngsten Sieg bei Club La Costa bekannt zu geben, in dem der Vertrag unser englischer Klienten für null und nichtig erklärt wurde. Die Grundlage dafür war, dass es kein Enddatum hatte, was nach dem spanischen Timeshare-Gesetz von 42/98 als illegal erklärt wurde.
Der Vertrag wurde nicht nur für nichtig erklärt, sondern der Richter des Gerichts der Ersten Instanz von Fuengirola N4 hat dem Club La Costa eine Rückerstattung in Höhe von insgesamt £ 19.442 plus der Rechtskosten und dem legalen Zinssatz auferlegt.
Herzlichen Glückwunsch an unsere Klienten und an das gesamte juristische Team, das während des gesamten Prozesses beteiligt war.
WENN MAN IHNEN EINEN VERTRAG AUF LEBENSZEIT VERKAUFT HAT, KONTAKTIEREN SIE UNS JETZT FÜR EINE KOSTENLOSE BEWERTUNG IHRES TIMESHARE.